In sehr vielen Bundesländern wird ein validiertes Aufbereitungsverfahren mit einem Thermodesinfektor sowie Autoklaven gefordert. Während einer Hygienebegehung wird auf das Vorhandensein der Validierungsberichte genau geachtet. Für die betroffenen Praxen ist der gesamte Umstand mit den Validierungen mehr als ärgerlich, zumal eine solche Überprüfung von einem sachkundigen Validierer sehr kostspielig und zeitraubend ist.
STK und MTK, E-Check, Wartungen und Validierung! – Teil 4 (letzter Teil)
Die ersten drei Teile der kleinen Fachartikelserie setzten sich mit unterschiedlichen Überprüfungsanforderungen medizinisch und elektrisch betriebener Geräte auseinander. Der letzte Teil widmet sich dem Zusammenspiel der einzelnen Überprüfungen in einer Zahnarztpraxis. An welchen Geräten werden welche Überprüfungen notwendig und wie behält man hier den Überblick?
STK und MTK, E-Check, Wartungen und Validierung! – Teil 3
In den ersten beiden Teilen der Fachartikelserie wurden unterschiedliche Überprüfungsanforderungen medizinisch und elektrisch betriebener Geräte thematisiert. In diesem Teil wird das Zusammenspiel der einzelnen Überprüfungen in einer Zahnarztpraxis beschrieben. An welchen Geräten werden welche Überprüfungen notwendig und wie behält man hier den Überblick?
STK und MTK, E-Check, Wartungen und Validierung! – Teil 2
Medizinische- und elektrische Geräte, die in einer Zahnarztpraxis betrieben werden, unterliegen unterschiedlichsten Überprüfungsanforderungen. Im ersten Teil haben wir uns mit den Überprüfungsanforderungen der STK/MTK und dem E-Check nach der VBG 3 auseinandergesetzt. Im zweiten Teil geht es um die Themen der Wartung sowie Validierung der medizinischen Geräte in eine Zahnarztpraxis.
STK und MTK, E-Check, Wartungen und Validierung! – Teil 1
Medizinische und elektrische Geräte, die in einer Zahnarztpraxis betrieben werden, unterliegen unterschiedlichsten Überprüfungsanforderungen. Hier gibt es jedoch eine Vielzahl von Überprüfungsformen, die kaum noch zu durchblicken sind. In verständlichen Erläuterungen wollen wir einen roten Faden aufbauen, der es Ihnen ermöglicht, medizinische und elektrische Geräte und deren nachgelagerte Prüfungen zu identifizieren. Ziel ist es, Ihrer Praxis ein rechtsicheres Handeln zu ermöglichen. Da die Erklärungen doch sehr komplex sind, teilen wir diese QM-Tipps in mehrere Kapitel.
Praxen in den neuen Bundesländern erhalten 80 Prozent an Fördermitteln
Ab dem 1. Januar 2016 gibt es eine neue Förderrichtlinie, die Zahnarztpraxen in Deutschland nicht rückzahlbare Fördermittel zur Einführung eines Qualitäts- und Hygienemanagementsystems sichert. Zahnarztpraxen in den neuen Bundesländern erhalten für die Einführung der genannten Managementsysteme Fördermittel in Höhe von 80 Prozent der entstehenden Beratungskosten, maximal 3.000 EUR pro System.
Weiterbildung der Mitarbeiterinnen im internen Hygienemanagement
Um ein internes gesetzlich gefordertes Hygienemanagementsystem aufbauen zu können, ist die Weiterbildung der Mitarbeiterinnen in der Praxis unabdingbar. Hier gibt es in vielen Praxen noch enorme Wissensdefizite sowie Unverständnis von Seiten der Praxisbetreiber.
Neue Fördermittel für Zahnarztpraxen!
Ab dem 1. Januar 2016 gibt es eine neue Förderrichtlinie, die Zahnarzt praxen nicht rückzahlbare Fördermittel zur Einführung eines Qualitäts- und Hygienemanagementsystems sichern. In der neuen Richtlinie gibt es viele Neuheiten, die in diesem Artikel näher betrachten werden sollen. Eine Förderung „unternehmerischen Know-hows“ können kleine
und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige „der Freien Berufe“ in Anspruch nehmen.
Ein neues QM-Jahr beginnt in den Zahnarztpraxen
Am Anfang eines neuen Jahres warten wieder festgelegte Aufgaben im internen QM-System einer Zahnarztpraxis auf ihre Umsetzung. Allem voran die Festlegung der neuen Praxisziele für das Praxisteam. Die für das vergangene Praxisjahr gesetzten QM-Ziele müssten erreicht worden sein und es wird Zeit, die neuen Ziele zu projektieren und mit dem gesamten Praxis-team zu besprechen.
100% Qualitätsmanagement für 75% Förderung bei 2% Stichprobe
Die ersten KZVen führen bereits ihre 2%ige Strichprobe durch. Zahnarztpraxen müssen per Gesetz ein QM-System in ihre Praxisorganisation einführen. Die Zeit zur Umsetzung dieser Aufgabe ist am 31. Dezember 2010 abgelaufen. Gemäß § 6 der Richtlinie zur Einführung eines QM-Systems, Festlegung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, sind die KZVen verpflichtet, die Einführung des QM-Systems in einer 2% Stichprobe zu überprüfen. Alle KZVen melden ihre Ergebnisse zum Jahresende 2011 an die KZBV.