QM-Tipp für Zahnarztpraxen
Im November 2006 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GemBa) in einer Richtlinie die Anforderungen an ein internes Qualitätsmanagement- System (QM-System) für alle Vertragszahnärzte festgelegt. Die Grundlage dieser Richtlinie entspricht der Festlegung im SGB V § 135a Abs. 2 und § 136b Abs. 1. In einer Artikelserie wollen wir allen Zahnarztpraxen in Deutschland wertvolle Tipps und Tricks zur Einführung des gesetzlich geforderten QM-Systems vermitteln. Die Vorschläge stellen die Besonderheiten eines einrichtungsinternen QM-Systems heraus und sollen den Aufwand für die Einführung unter einem optimalen Zeitaufwand verwirklichen.