50 – 80 % Fördermittel für 100 % Beratung

Zahnarztpraxen erhalten für die Einführung eines Qualitäts-,Hygiene- und/oder Datenschutzmanagementsystems Zuschüsse. Die finanziellen Hilfe sind nichtrückführbare Mittel. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Standort der Praxis und ob es sich um eine Neugründung oder Bestandspraxis handelt. Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe sollen durch einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung den Anreiz erhalten, externes Know-how in Anspruch zu nehmen.

Alte Bundesländer, Bestandspraxis

Eine Bestandspraxis aus den alten Bundesländern bekommt 50% der entstandenen Kosten für eine QM und/oder Hygieneschulung erstattet, für beide Systeme maximal 1.500 €.

Neue Bundesländer, Bestandspraxis

Eine Bestandspraxis aus den neuen Bundesländern bekommt 80% der entstandenen Kosten für eine QM und/oder Hygieneschulung erstattet, für beide Systeme maximal 2.400 €.

Alte Bundesländer, Neugründungspraxis

Eine Neugründungspraxis (ersten 2 Jahre) aus den alten Bundesländern bekommt 50% der entstandenen Kosten für eine QM und/oder Hygieneschulung erstattet, für beide Systeme maximal 2.000 €.

Neue Bundesländer, Neugründungspraxis

Eine Neugründungspraxis (ersten 2 Jahre) aus den neuen Bundesländern bekommt 80% der entstandenen Kosten für eine QM und/oder Hygieneschulung erstattet, für beide Systeme maximal 3.200 €.