ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Vertragsbedingungen für Trainings, Seminare und Workshops

Stand: 18.11.2008

 

§ 1      Vertragsgegenstand

Die Qualitäts–Management-Beratung- Christoph Jäger (im nachfolgenden Text QMB genannt) bietet offene Trainings, Seminare und Workshops zur Einrichtung eines Hygiene- und Qualitätsmanagementseminars für Zahnärzte und deren Mitarbeiter an. Oberstes Ziel während der Trainings, Seminare und Workshops ist die Vermittlung der Anforderungen an die Einrichtung eines Hygiene- oder Qualitätsmanagementsystems für Zahnarztpraxen.

Durchgeführt werden die vereinbarten Trainings, Seminare und Workshops, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, von der QMB und deren Mitarbeiter.

 

§ 2      Trainings, Seminare und Workshopvertrag

Zahnärzte und Mitarbeitern einer Zahnarztpraxis melden sich zur Durchführung eines Trainings, Seminar und Workshops bei der QMB schriftlich an.

Der Auftragsgegenstand, Ort und Zeit, sowie die von dem Seminarteilnehmer zu zahlende Gebühr werden in einem Trainings, Seminare und Workshopvertrag gesondert vereinbart. Dieser Vertrag ist schriftlich zu schließen.

 

§ 3      Gebühr für ein Training, Seminar und Workshop

Der Gebühr wird im Trainings, Seminare und Workshopvertrag schriftlich vereinbart. Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.

Sonstige Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.

 

 

§ 4      Abrechnung und Zahlungsbedingungen

Nach erfolgter Anmeldung an einem offenen Training, Seminar oder Workshop stellt die QMB dem Teilnehmer eine Rechnung, die spätestens zwei Wochen vor Beginn zu bezahlen ist.  Bei kurzfristiger Anmeldung wird eine Teilnahme nur möglich, wenn der Einzahlungsbeleg vorgewiesen oder am Schulungstag bar bzw. mit Scheck bezahlt wird.

 

§ 5      Verschwiegenheitsverpflichtung

Die QMB versichert, dass alle während eines Trainings, Seminare und Workshops erlangten Informationen nicht an unbeteiligte Außenstehende weitergegeben oder anderweitig verwertet werden dürfen.

 

 

§ 6      Stornierung und Schadensersatz

Bis 21. Kalendertage vor Schulungsbeginn ist ein kostenloser Rücktritt möglich. Erfolgt die Stornierung nach dem 21. Kalendertag, ist der gesamte Seminarpreis in voller Höhe zu entrichten. Alternativ kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. Die wirksame Stornoerklärung bedarf der Schriftform und muss als Briefpost oder Fax übermittelt werden. (Poststempel bzw. Faxdatum). Telefonische Stornierungen werden nicht anerkannt.

Bei Schulungsausfall (durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse) wird in jedem Fall ein Ersatztermin angeboten oder die Kursgebühr erstattet. Es besteht kein Anspruch auf weitere Kostenerstattung.

 

 

§ 7      Haftung von Qualitäts-Management-Beratung-

Die QMB haftet nur für Schäden die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

 

 

§ 8      Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von QMB, wenn die Zahnarztpraxis Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von QMB Christoph Jäger in Stadthagen

 

 

 

Vertragsbedingungen für Beratungs- und Schulungsleistungen

Stand: 18.11.2008

 

§ 1      Vertragsgegenstand

Die –Qualitäts–Management-Beratung- Christoph Jäger (im nachfolgenden Text QMB genannt) ist auf dem Gebiet der Beratung und Schulung von Zahnarztpraxen tätig. Oberstes Ziel einer solchen Beratung ist die Einführung eines Hygiene- oder Qualitätsmanagement-systems für die beauftragende der Praxen durch Mitarbeiter der QMB.

Durchgeführt werden die vereinbarten Beratungs- und Schulungsleistungen, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, von der QMB und deren Mitarbeiter.

 

§ 2      Projektvertrag

Die QMB wird von Zahnarztpraxen zur Durchführung von Beratungsleistungen und / oder Praxisschulung beauftragt.

Der Auftragsgegenstand, Ort und Zeit, sowie das von den Zahnarztpraxen zu zahlende Honorar und die zu tragenden Nebenkosten werden in einem Projektvertrag gesondert vereinbart. Dieser Projektvertrag ist schriftlich zu schließen.

 

§ 3      Honorar und Nebenkosten

Das Honorar wird im Projektvertrag schriftlich vereinbart.

Des Weiteren verpflichtet sich die Praxis, die entstehenden Nebenkosten bei Durchführung des vereinbarten Projektes zu erstatten. Die zu erstattenden Fahrtkosten belaufen sich derzeit bei € -, 65  je gefahrenem Kilometer (zzgl. der gesetzlichen MwSt.). Bahnfahrten erfolgen in der 1. Klasse. Notwendige Übernachtungskosten erfolgen in einem Mittelklassehotel. Die Bahnkosten sowie Übernachtungskosten werden ohne Aufschlag an die Praxis weiterberechnet.

 

Sonstige Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.

 

§ 4      Abrechnung und Zahlungsbedingungen

Nach Zustandekommen eines Projektvertrags stellt QMB der beauftragten Praxis eine Rechnung in Höhe des in § 5 Abs. 1 vereinbarten Honorars einschließlich der Kosten gemäß § 5 Abs. 2. Dieses Honorar ist innerhalb der im Projektvertrag vereinbarten Frist zur Zahlung fällig.

 

§ 5      Verschwiegenheitsverpflichtung

Die QMB versichert, dass alle bei der Praxis erlangten Informationen nicht an unbeteiligte Mitarbeiter oder Außenstehende weitergegeben oder anderweitig verwertet werden dürfen. Es wird ferner versichert, dass diese Verschwiegenheitserklärung auch über den Zeitpunkt der Beendigung des mit dem Kunden geschlossenen Vertragsverhältnisses hinausgeht.

 

§ 6      Stornierung und Schadensersatz

Die QMB ist zur Stornierung des Projektvertrages berechtigt, sofern der Auftraggeber die vereinbarte Zahlung nicht im vereinbarten Zeitraum geleistet hat. Eine Stornierung durch die Praxis kann bis 21 Kalendertage vor Beginn der Beratung oder Schulung kostenfrei erfolgen. Die wirksame Stornoerklärung bedarf der Schriftform und muss als Briefpost oder Fax übermittelt werden. (Poststempel bzw. Faxdatum). Telefonische Stornierungen werden nicht anerkannt. Erfolgt die Stornierung nach dem 21. Kalendertag, ist das gesamte Honorar in voller Höhe zu entrichten.

Bei Schulungsausfall (durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse) wird in jedem Fall ein Ersatztermin angeboten oder die Kursgebühr erstattet. Es besteht kein Anspruch auf weitere Kostenerstattung.

 

§ 7      Haftung von Qualitäts–Management-Beratung -Qualitäts-Management-Beratung-

Die QMB haftet nur für Schäden die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

 

§ 8      Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von QMB, wenn die Zahnarztpraxis Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

 

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Qualitäts–Management-Beratung Christoph Jäger in Stadthagen.