Ab dem 1. Januar 2016 gibt es eine neue Förderrichtlinie, die Zahnarztpraxen in Deutschland nicht rückzahlbare Fördermittel zur Einführung eines Qualitäts- und Hygienemanagementsystems sichert. Zahnarztpraxen in den neuen Bundesländern erhalten für die Einführung der genannten Managementsysteme Fördermittel in Höhe von 80 Prozent der entstehenden Beratungskosten, maximal 3.000 EUR pro System.