Praxen in den neuen Bundesländern erhalten 80 Prozent an Fördermitteln

Ab dem 1. Januar 2016 gibt es eine neue Förderrichtlinie, die Zahnarztpraxen in Deutschland nicht rückzahlbare Fördermittel zur Einführung eines Qualitäts- und Hygienemanagementsystems sichert. Zahnarztpraxen in den neuen Bundesländern erhalten für die Einführung der genannten Managementsysteme Fördermittel in Höhe von 80 Prozent der entstehenden Beratungskosten, maximal 3.000 EUR pro System.

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